AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
Geltungsbereich: Alle Leistungen von ED Media Services
1. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von ED Media Services (nachfolgend „Agentur“). ED Media Services betreibt die Marken VIVAT KOMMUNIKATION, VIVAT Film und VIVAT Mind. Der jeweils zuständige Vertragspartner ergibt sich aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung; dort wird ausgewiesen, unter welcher Marke und in wessen Namen der Vertrag geschlossen wird.
Die Begriffe werden wie folgt verwendet:
-
„Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis, unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp.
-
„Agentur“ bezeichnet ED Media Services als denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.
-
„Auftraggeber“ bezeichnet denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich schriftlich; E-Mail gilt als schriftliche Kommunikation.
2. Angebot und Annahme
Gibt der Auftraggeber das Angebot ab, kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch auftragsgemäße Leistungserbringung zustande. Gibt die Agentur das Angebot ab, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers unter Berücksichtigung dieser AGB zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3. Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich per E-Mail als verbindlich (fix) vereinbart wurden.
Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt oder verspätet erfüllt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, ist die Agentur berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
4. Leistungsumfang und Vergütung
4.1 Leistungsbeschreibung
Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gilt der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Standard-Stundensatz der Agentur.
4.2 Mehraufwand
Mehraufwand der Agentur, insbesondere aufgrund von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten bzw. agenturüblichen Stundensätzen berechnet. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben ganz oder teilweise wiederholt werden müssen.
4.3 Korrekturschleifen
Korrekturschleifen werden individuell vereinbart. Eine Korrekturschleife bezeichnet die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers auf eine vollständige Entwurfsvorlage inklusive der daraus resultierenden Überarbeitung durch die Agentur. Änderungen nach einer erfolgten Freigabe oder Einzelanforderungen außerhalb der gebündelten Rückmeldung gelten als neue Korrekturschleife und werden gesondert nach Aufwand berechnet.
4.4 Subunternehmer
Die Agentur darf ihr obliegende Leistungen durch geeignete Dritte als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur aus sachlich begründetem Anlass ablehnen.
4.5 Rechtliche Prüfung
Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht) wird von der Agentur nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Entstehende Gebühren und Kosten Dritter trägt der Auftraggeber zu marktüblichen Konditionen.
4.6 Freigabe und Verantwortung
Die Agentur legt dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung zur Prüfung, Korrektur und Freigabe vor. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von der Agentur erstellten Arbeitsergebnisse, Entwürfe und Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Agentur. Eine Nutzung durch den Auftraggeber vor vollständiger Zahlung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6. Stornierung von Aufträgen
Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der Textform. Endet der Vertrag vorzeitig, hat die Agentur Anspruch auf die Vergütung, die ihren bis zur Beendigung erbrachten Leistungen entspricht. Darüber hinaus gilt folgende Staffelung als Pauschalschadensersatz:
– Stornierung bis 14 Tage vor geplantem Projektstart: 25 % des vereinbarten Gesamthonorars
– Stornierung nach Projektstart bis 50 % Projektfortschritt: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars
– Stornierung nach mehr als 50 % Projektfortschritt: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars
Der Pauschalschadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Agentur einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Der Schadensersatz kann entfallen, wenn der Auftraggeber nachweist, dass seitens der Agentur kein Schaden vorliegt.
7. Produktionsüberwachung
Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt die Agentur geeignete Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Nachfolgeaufträge bis zu max. Euro 2.000,– bedürfen nicht der Freigabe durch den Auftraggeber; Erstaufträge grundsätzlich schon.
Die Auftragserteilung an Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Haftung für fehlerhafte Produktionen durch Dritte. Bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von Euro 2.000,– ist die Agentur berechtigt, sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.
8. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) oder bei Verzug oder Unmöglichkeit. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Arglist, Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Rechtsmängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, die die Agentur zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz infolge der Anfechtung geltend machen.
9. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist verantwortlich für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Streiks oder schwerwiegende Störungen der technischen Infrastruktur.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich. Die Vertragspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, können beide Parteien den Vertrag schriftlich kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
10. Abnahme
Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg (z. B. ein individualisierbares Werk wie einen Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder schriftlich verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
Bestehen wesentliche Abweichungen, beseitigt die Agentur diese in angemessener Frist und legt das Ergebnis erneut zur Abnahme vor. Eine Verweigerung der Abnahme allein aufgrund künstlerischer Gestaltung ist ausgeschlossen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
11. Rechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Agentur stellt ihre Leistungen unverzüglich nach Erbringung in Rechnung. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Auftraggeber, auch wenn sie nachträglich erhoben werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Projekten mit einem Gesamtwert ab Euro 5.000,– ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Netto-Auftragswerts vor Projektbeginn zu verlangen.
12. Aufwendungen und Reisekosten
Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und ähnliche Kommunikationsmittel aus dem Geschäftsverkehr miteinander. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
-
Fremdkosten: nach Belegen
-
Stundenaufwand für Reisezeit: gemäß aktuellem Standard-Stundensatz der Agentur
-
Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km
Alle sonstigen Kosten (z. B. Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten, Farbkopien und Farbausdrucke), die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden nach Belegen berechnet.
13. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
13.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber die nach dem Vertragszweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an den von der Agentur gestalteten Werbemitteln. Diese Nutzungsrechte gelten zeitlich für die Laufzeit des Agenturvertrags, mindestens jedoch für 12 Monate nach Abnahme.
13.2 Territorialer Geltungsbereich
Die Nutzungsrechte sind zunächst auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Für digitale Medien (insbesondere Websites, Social-Media-Kanäle und Online-Werbemittel) kann gegen gesonderte Vergütung eine weltweite Nutzungslizenz vereinbart werden. Erfolgt keine gesonderte Vereinbarung, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine geografische Beschränkung der Ausspielung soweit technisch möglich sicherzustellen.
13.3 Offene Dateien und Archivierung
Seitens der Agentur besteht keine Verpflichtung, sogenannte offene Dateien (z. B. Quelldateien, Arbeitsdateien) herauszugeben; diese bleiben Eigentum der Agentur. Die Agentur bewahrt Projektdateien für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Projektabschluss auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur berechtigt, die Dateien zu löschen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich eine kostenpflichtige Verlängerung der Archivierung beantragt hat.
13.4 Bearbeitung und Weiterlizenzierung
Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von der Agentur gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Konzepte, Strategien, Kundendaten und technische Unterlagen – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder die nach ihrem Inhalt erkennbar vertraulichen Charakter haben. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht öffentlich werden.
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber und abgeschlossene Projekte als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
15. Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung von ED Media Services, die auf der Website der Agentur abrufbar ist. Diese Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
16. Verhaltensrichtlinien für Geschäftspartner
Der Auftraggeber stimmt den Verhaltensrichtlinien für Lieferanten und Geschäftspartner von ED Media Services zu. Diese sind als Anlage diesem Vertrag beigefügt und auf der Website der Agentur einsehbar. Die Verhaltensrichtlinien umfassen insbesondere Grundsätze zu Nachhaltigkeit, Compliance und fairer Zusammenarbeit.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.2 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, der Geschäftssitz der Agentur.
17.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschutzende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17.4 Schriftformklausel
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst.